Hausordnung Deutsches Schuhmuseum Hauenstein


Liebe Besucher*innen,

wir begrüßen Sie herzlich im Deutschen Schuhmuseum Hauenstein (DSH) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Im Folgenden möchten wir Sie auf Bestimmungen der Hausordnung für die allgemeine Sicherheit und zum Schutz der Exponate hinweisen.

Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie die Regelungen an.

HAUSRECHT

Die Direktion übt, vertreten durch die Mitarbeiter*innen des DSH, das Hausrecht aus.

Die Museumsmitarbeiter*innen sind angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung
eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Werden die Hausordnung oder die Anweisungen der Mitarbeiter*innen nicht befolgt, kann
den betreffenden Personen durch einen Beauftragten des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

EINTRITTSPREISE UND ÖFFNUNGSZEITEN

Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten werden von der Museumsleitung festgelegt. Sie
können an der Kasse und auf der Webseite eingesehen werden.

Die Eintrittskarte ist jeweils nur an einem Tag gültig. Unterbrechungen des Museumsbesuchs am selben Tag sind, nach vorheriger Bekanntgabe beim Verlassen des Hauses, gestattet.

Bei hohem Besuchsaufkommen oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz
oder teilweise für die Besucher*innen gesperrt werden.

VERHALTEN BEIM MUSEUMSBESUCH

Um die Exponate nicht zu beschädigen, bitten wir Sie, diese nicht zu berühren. Objekte, bei
denen das Anfassen erwünscht ist, sind gekennzeichnet.

Im gesamten Museum ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, untersagt.

Tiere dürfen nicht in das Museumsgebäude.

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist zur Schonung der Räume und zum Schutz der
Exponate in den Ausstellungen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist
nicht erlaubt.

Wir freuen uns besonders über unsere jungen Besucher*innen. Kinder unter 12 Jahren
dürfen das Museum nur in Begleitung von Erwachsenen besuchen.

Begleitpersonen, Lehr- und Erziehungskräfte haben während des gesamten Besuchs die
Aufsichtspflicht und auf ein angemessenes Verhalten der Gruppe zu achten.

Vitrinen dürfen nicht als Schreibunterlage genutzt werden.

Besucher*innen haften für alle Schäden und Folgeschäden an Exponaten, am Gebäude
und an fester wie beweglicher Einrichtung, die durch sie verursacht wurden. Eltern haften
für ihre Kinder.

Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische
Rollstühle, können in unseren Räumen benutzt werden.

Private Kinderwagen können in die Ausstellungsräume mitgenommen werden.
 
Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist im Museum nicht
erlaubt.

Bei Alarm ist den Durchsagen und Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten.
Die Rettungswege sind gekennzeichnet.

Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall
benutzt werden.
 
FOTO-, FILM- UND AUDIOAUFNAHMEN

Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren und Filmen ohne Blitz, ohne Stativ sowie ohne Selfie-Stick
in den Ausstellungen gestattet. Ausnahmen sind in der Ausstellung gekennzeichnet.
 
Die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher*innen sowie der Museumsmitarbeiter*innen sind zu beachten.
 
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen im
Internet und in den Sozialen Medien keine private Nutzung darstellt und unter Umständen
Urheberrechte verletzt.

Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche
Genehmigung des DSH erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür im Vorfeld Ihres
Besuchs. Ohne vorausgehende Genehmigung durch das DSH ist die kommerzielle
Nutzung aller Aufnahmen nicht gestattet.

FUNDGEGENSTÄNDE

Sollten Sie verloren gegangene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie, diese an
der Kasse abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen
verfügt.
 
GARDEROBE

Zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken und Taschen steht Ihnen im Erdgeschoss
eine Garderobe zur Verfügung. Das Museum übernimmt keine Haftung für den Verlust von Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen in der Garderobe.
 
INKRAFTTRETEN

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt im Eingangsbereich des
Museumsgebäudes aus und kann jederzeit auf der Webseite eingesehen werden.


Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Carl-August Seibel
Stiftungsratsvorsitzender des Deutsches Schuhmuseums Hauenstein
 
Deutsches Schuhmuseum Hauenstein
Museum für Schuhproduktion und Schuhkultur
Turnstraße 5
76846 Hauenstein
Telefon +49 (0) 63 92 - 92 33 34-0
Telefax +49 (0) 63 92 - 92 33 34-2
info@museum-hauenstein.deinfo@museum-hauenstein.de
 
Öffnungszeiten:

Täglich geöffnet von 9.30 bis 17.00 Uhr
auch sonn- und feiertags
 
Für Besuchergruppen wird das Deutsche Schuhmuseum Hauenstein nach Möglichkeit auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten nach Voranmeldung geöffnet.